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Unter Beachtung der Vorschriften aus HGB und EStG erstelle ich für Sie Jahresabschlüsse für natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.


Für nicht buchführungspflichtige Unternehmen:

  • Einnahmen-/Überschussrechnung
  • Anlagevermögen
  • Anlage EÜR

 
Für buchführungspflichtige Unternehmen:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erläuterungsbericht
  • Anhang
  • Offen- bzw. Hinterlegung Handelsregister
  • Anlagevermögen

Selbstverständlich findet eine persönliche Besprechung Ihrer Jahresabschlussdaten
statt, in der Ihre individuellen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte
durchgesprochen und Gestaltungsmöglichkeiten erläutert werden.