Unter Beachtung der Vorschriften aus HGB und EStG erstelle ich für Sie Jahresabschlüsse für natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Für nicht buchführungspflichtige Unternehmen:
Einnahmen-/Überschussrechnung
Anlagevermögen
Anlage EÜR
Für buchführungspflichtige Unternehmen:
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungsbericht
Anhang
Offen- bzw. Hinterlegung Handelsregister
Anlagevermögen
Selbstverständlich findet eine persönliche Besprechung Ihrer Jahresabschlussdaten statt, in der Ihre individuellen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte durchgesprochen und Gestaltungsmöglichkeiten erläutert werden.